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1. Geltungsbereich Diese
Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der
IsoDev GmbH. Art und Umfang der Leistungen werden
jeweils durch gesonderte Verträge vereinbart. Etwaigen
allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird
widersprochen.
2. Vertragsabschluss 2.1
Angebote der IsoDev GmbH erfolgen grundsätzlich
freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden
zur Auftragserteilung dar. Erst durch die Annahme
(Auftragsbestätigung) des Auftrages durch IsoDev GmbH
kommt ein Vertrag zustande. 2.2 Alle Verträge bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.3 IsoDev GmbH
ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte
ausführen zu lassen.
3. Pflichten des Kunden
3.1 IsoDev GmbH erhält vom
Auftraggeber die für die Ausführung des Auftrags
erforderlichen vollständigen Unterlagen und Auskünfte
rechtzeitig vor Beginn der Auftragsdurchführung. Der
Auftraggeber wird IsoDev GmbH auch während der
Auftragsdurchführung von allen mit dem Auftrag in
Zusammenhang stehenden Vorgängen unverzüglich in
Kenntnis setzen. 3.2 Der Kunde wird die Leistungen von IsoDev
GmbH und die ihm übermittelten Inhalte nur für
seine internen Zwecke nutzen. Die Nutzung für Zwecke Dritter,
wozu auch Konzernunternehmen gehören, bedarf einer
gesonderten Vereinbarung. 3.3 Der Kunde ist verpflichtet,
IsoDev GmbH sofort über von ihm erkennbare Störungen
im Zusammenhang mit den Leistungen von IsoDev GmbH
einschließlich der näheren Umstände ihres
Auftretens zu unterrichten. Fehlermeldungen sind IsoDev GmbH
grundsätzlich in schriftlich nachvollziehbarer Form
zuzusenden. Ergibt die Störungsanalyse, dass die Störung
nicht von IsoDev GmbH zu vertreten ist, trägt der
Kunde die Kosten der Störungsbeseitigung. 3.4 Der Kunde
ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen
der Berater, Hersteller und Lieferanten einzuhalten. Weiterhin
ist er für die entsprechende Lizenzierung von gelieferter
oder installierter Soft- oder Hardware verantwortlich. 3.5
Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus 3.1
und 3.3 berechtigen IsoDev GmbH zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrages.
4. Leistungen von IsoDev
GmbH 4.1 Die Leistungen von IsoDev GmbH
werden in den schriftlichen Verträgen mit dem Kunden
vereinbart. 4.2 Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte
Leistung, nicht ein Erfolg. Die Leistungen werden nach den
Grundsätzen berufsüblicher Sorgfalt ausgeführt. 4.3
Die Vergütung der Leistungen von IsoDev GmbH, soweit
sie nicht bereits in den Verträgen festgesetzt ist, wird nach
der jeweils gültigen Preisliste von IsoDev GmbH
berechnet. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung.
5. Versandkosten und Bearbeitungsgebühren
5.1. Für Lieferungen und Leistungen im
Inland werden grundsätzlich EUR 15,- für Versand bzw.
EUR 8,- als Bearbeitungspauschale berechnet. 5.2 Für
Lieferungen und Leistungen an ausländische Kunden werden
EUR 20,- für Versand und EUR 15,- als Unkostenpauschale
berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlungsverpflichtung des Kunden entsteht
mit der Bereitstellung der Leistung durch IsoDev GmbH und
kann ab diesem Zeitpunkt von IsoDev GmbH in Rechnung
gestellt werden. 6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich
MwSt. in Höhe des jeweils gültigen Satzes. 6.3
Rechnungen von IsoDev GmbH sind sofort zur Zahlung
fällig. 65.4 Einwendungen gegen die erfolgte Abrechnung
kann der Kunde nur innerhalb von einer Woche ab Rechnungserhalt
schriftlich erheben. Werden diese innerhalb der Frist nicht
erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als
anerkannt. 6.5 Pauschale Nutzungsentgelte sind im Voraus zum
1. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. 6.6 Die
Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von IsoDev GmbH
ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.
7. Zahlungsverzug
7.1 Bezahlt der Kunde zum Fälligkeitstermin
nicht, so kann IsoDev GmbH Verzugszinsen in Höhe von
3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
berechnen. Des Weiteren kann IsoDev GmbH jegliche weitere
Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für
die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig
stellen. 7.2 Leistet der Kunde auch auf eine schriftliche
Mahnung mit Fristsetzung trotz Fristablauf nicht vollständig,
ist IsoDev GmbH berechtigt, den oder die Verträge
mit dem Kunden ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. 7.3
Weitere Ansprüche von IsoDev GmbH wegen Verzuges des
Kunden bleiben hiervon unberührt. 7.4 Bis zur
vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Waren im
Eigentum von IsoDev GmbH. Ebenso erfolgt die Übertragung
aller Rechte vorbehaltlich der Zahlung. Bei laufender Rechnung
gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoleistung.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Verträge über die Leistung von
IsoDev GmbH treten mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.
8.2 Soweit in den Einzelverträgen keine Vertragsdauer und
Kündigungsregel vereinbart wurde, sind die Verträge mit
einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende für beide
Parteien kündbar. 8.3 Das Recht zur Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund
für IsoDev GmbH liegt insbesondere dann vor, wenn
der Kunde in erheblichem Maße seine vertraglichen
Verpflichtungen verletzt, in Zahlungsrückstand für
länger als einem Monat gerät, zahlungsunfähig oder
über sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet
wird. 8.4 Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Beweislast
für den Zugang der Kündigung trägt die kündigende
Partei.
9. Gewährleistung
9.1 IsoDev GmbH gewährleistet die
Verfügbarkeit ihrer Produkte mit den in der
Leistungsbeschreibung benannten Eigenschaften. 9.2 IsoDev
GmbH verpflichtet sich, die vom Kunden nach 3.3 mitgeteilten
Störungen und Mängel dieser Leistung unverzüglich
und unentgeltlich nachzubessern, wenn diese erheblich sind. 9.3
Kein Fehler im Sinn der Gewährleistung sind Mängel, die
durch Fehlbedienung oder unsachgemäße Behandlung durch
den Kunden oder seiner Mitarbeiter verursacht werden. 9.4
IsoDev GmbH übernimmt keine Gewährleistung für
von Drittherstellern hergestellte Hard- und Software. Da IsoDev
GmbH diese im Kundenauftrag erwirbt, bestehen gegebenenfalls
Gewährleistungsansprüche unmittelbar gegenüber dem
Dritthersteller, welche IsoDev GmbH erforderlichenfalls
an den Kunden abtreten wird. 9.5 Schlägt die
Mängelbeseitigung durch IsoDev GmbH fehl, kann der
Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist für die
Mängelbeseitigung setzen. Läuft auch diese Nachfrist
erfolglos ab, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern
oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Weitere
Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen,
es sei denn, Gesetz oder Rechtsprechung lassen einen vertraglichen
Gewährleistungsausschluss nicht zu. Ausgeschlossen sind auch
Ansprüche wegen Mängelfolgeschäden. 9.6
Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren
innerhalb von sechs Monaten ab Erbringung der betroffenen
ursprünglichen Leistung.
10. Haftung
10.1 Soweit
eine Haftung durch Gesetz oder Rechtsprechung unabdingbar
festgesetzt ist, haftet IsoDev
GmbH nur für
vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von
Schäden durch ihre gesetzlichen Vertreter und beauftragten
Mitarbeiter. 10.2 Der Höhe nach ist ein etwaiger
Schadenersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der
vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch EUR 5.000,-.
Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. 10.3
Ansonsten ist eine Haftung von IsoDev GmbH über die
Gewährleistungsansprüche nach 9. hinaus, insbesondere
ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen. 10.4 Alle
Haftungsansprüche beschränken sich auf das
Gesellschaftsvermögen von IsoDev GmbH; Ein Zugriff
auf das Privatermögen der Gesellschafter ist
ausgeschlossen. 10.5 Bei der Installation von
Sicherheitsmechanismen beim Kunden ist die Haftung für solche
Schäden, die durch das Umgehen dieser Sicherheitsmechanismen
durch Dritte entstehen, ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
11.1Sofern die Einzelverträge abweichende
Bestimmungen enthalten, gehen diese den allgemeinen
Geschäftsbedingungen der IsoDev GmbH vor. Dennoch
gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichwohl
ergänzend, auch für zukünftige Vereinbarungen
zwischen den Vertragspartnern, auch wenn hierauf nicht nochmals
ausdrücklich Bezug genommen wird. 11.2 Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die schriftlichen Vereinbarungen
beider Vertragsparteien geben die Vereinbarungen der
Vertragspartner vollständig wieder. Nebenabreden bestehen
nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 11.3. Sollte eine
oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so bleibt
hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.4. Erfüllungsort für die Leistungen beider
Vertragspartner und ausschließlicher Gerichtsstand für
Streitigkeiten hieraus ist Passau. IsoDev GmbH ist jedoch
berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen gesetzlich
zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. 11.5.Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen und die mit dem Kunden
geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht,
Gerichtsstand ist Passau.
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